Türkischen Führerschein umschreiben — Ablauf, Fristen, Kosten
Ihr türkischer Führerschein gilt nach der Wohnsitznahme in Deutschland sechs Monate (§ 29 FeV). Weil die Türkei nicht in Anlage 11 FeV gelistet ist, sind für die Umschreibung eine theoretische und eine praktische Prüfung nötig — eine Fahrschulausbildung ist dagegen nicht vorgeschrieben. Gesamtkosten inklusive Übersetzung: rund 236–281 €.
Die Sechs-Monats-Frist
Nach § 29 FeV dürfen Sie mit einer ausländischen Fahrerlaubnis sechs Monate lang fahren, gerechnet ab der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Auf Antrag kann die Frist verlängert werden, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihr Aufenthalt insgesamt zwölf Monate nicht überschreitet. Danach ist das Fahren ohne deutsche Fahrerlaubnis eine Straftat nach § 21 StVG.
Die Frist läuft ab dem Tag der Wohnsitznahme — nicht ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Wer erst im fünften Monat anfängt, gerät fast zwangsläufig in Zeitnot, weil Termine, Kurse und Prüfungen Vorlauf brauchen.
Anlage 11 FeV: Türkei ist nicht gelistet
Anlage 11 FeV listet die Staaten, deren Fahrerlaubnisse ganz oder teilweise ohne Prüfung umgeschrieben werden können. Die Türkei steht nicht darin. Konsequenz: Für die Klasse B sind theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Die Pflicht zur Fahrschulausbildung entfällt jedoch — die Anmeldung zur Prüfung läuft aber in der Praxis über eine Fahrschule.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs
- Türkischer Führerschein im Original
- Beglaubigte Übersetzung und in der Regel die Klassifizierung
Welche Unterlagen genau verlangt werden, unterscheidet sich je nach Führerscheinstelle. Fragen Sie vor dem Termin die Liste Ihrer Behörde ab.
Kosten im Überblick
| Position | ungefähr |
|---|---|
| Beglaubigte Übersetzung + Klassifizierung | 40 € |
| Gebühr der Führerscheinstelle | 35–45 € |
| Biometrisches Passfoto | 10–15 € |
| Sehtest | ca. 7 € |
| Erste-Hilfe-Kurs | 30–50 € |
| Theoretische Prüfung | ca. 22,49 € |
| Praktische Prüfung | ca. 91,75 € |
| Summe | ca. 236–281 € |
Gebühren variieren je nach Stadt und Prüforganisation. Kommt eine Anmeldegebühr der Fahrschule hinzu, liegt die Summe höher.
Der erste Schritt: die Übersetzung
Beglaubigte Übersetzung 35 €, mit Klassifizierung 40 €. Foto hochladen, bezahlen, fertig.
Häufige Fragen
Wird die Übersetzung von der Führerscheinstelle anerkannt?
Die Übersetzung wird von einem vom OLG Düsseldorf ermächtigten Übersetzer mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk erstellt — das ist das Format, das Führerscheinstellen und Fahrschulen erwarten. Die Entscheidung im Einzelfall trifft immer die Behörde.
Was kostet die Übersetzung?
35 € für die beglaubigte Übersetzung, 40 € zusammen mit der Klassifizierung. Der Postversand innerhalb Deutschlands und die Rechnung sind enthalten.
Wie lange dauert es?
1–2 Werktage nach Zahlungseingang. Sie erhalten die Übersetzung als PDF per E-Mail, das unterschriebene Original geht am selben Tag in die Post.
Muss ich meinen Führerschein einschicken?
Nein. Ein gut lesbares Foto von Vorder- und Rückseite genügt. Schicken Sie Ihr Original niemals per Post.
Brauche ich die Klassifizierung?
Für die Umschreibung verlangt die Führerscheinstelle sie fast immer. Für 5 € Aufpreis im Paket ist sie deutlich günstiger als eine spätere Einzelbestellung.
Wie lange gilt mein türkischer Führerschein in Deutschland?
Sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes (§ 29 FeV). Auf Antrag ist eine Verlängerung möglich, wenn der Aufenthalt insgesamt zwölf Monate nicht übersteigt.

